Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für Hausbesitzer und Bauherren in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Alltag. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die gesetzliche Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Stattdessen müssen die Unterlagen digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass es hierzu Neuerungen gibt, mit denen sich die Antragsteller vertraut machen sollten, bevor sie ihr Projekt starten. Weitere Details zu den digitalen Abläufen sind in den Informationsmaterialien der Gemeinde zu finden.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung