Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für alle Bewohner in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit. Zudem gibt es für Hausbesitzer, die über Solaranlagen nachdenken, ein neues Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Dach für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Auch im Wald ist Vorsicht geboten. Die Gemeinde bittet Hundebesitzer, ihre Tiere während der aktuellen Saison an die Leine zu nehmen. So soll verhindert werden, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Wer sich für die Geschichte des Ortes interessiert, kann zudem die neue Chronik Band 2 zur Ortsgeschichte von Seefeld lesen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung