Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für alle Hausbesitzer und Planer in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung bei den Behördengängen. Wer ab dem 1. Januar 2025 ein Bauvorhaben anmelden möchte, kann die Unterlagen nicht mehr wie gewohnt einreichen.
Die gesetzlichen Zuständigkeiten ändern sich. Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist nun das Landratsamt Starnberg.
Neben den Bauplänen gibt es weitere Infos für die Bürger. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann im neuen Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg prüfen, ob das eigene Haus dafür geeignet ist. Zudem gibt es eine Broschüre vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zum Thema Starkregen, die zeigt, wie man sich bei extremem Wetter schützt.
Ein wichtiger Hinweis gilt zudem für alle Hundebesitzer in der Gemeinde. Die Gemeinde bittet darum, Hunde im Wald an der Leine zu führen. Das Wild wird sonst aufgeschreckt oder im schlimmsten Fall von den Hunden gejagt und gerissen.
Weitere Details zu den digitalen Bauanträgen sind in den entsprechenden Unterlagen der Gemeinde zu finden.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung