Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Stattdessen müssen die Unterlagen digital beim Landratsamt Starnberg abgegeben werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Antragsteller diese Neuerungen beachten müssen, damit es bei den Vorhaben nicht zu Verzögerungen kommt.
Neben den Bauregeln gibt es weitere Hinweise für die Bürger. Die Gemeinde empfiehlt die Lektüre einer Broschüre des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zum Thema Starkregen. Zudem gibt es für Hausbesitzer, die über eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage nachdenken, ein neues Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für eine Solaranlage geeignet ist.
Auch im Wald ist Vorsicht geboten. Die Gemeinde bittet Hundebesitzer, ihre Tiere während der aktuellen Saison an der Leine zu führen. Wenn Hunde ohne Leine durch den Wald laufen, schrecken sie das Wild auf oder verletzen die Tiere im schlimmsten Fall.
Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist zudem der zweite Band der Chronik von Seefeld erschienen. Weitere Informationen zu den digitalen Bauanträgen und den anderen Themen finden sich auf der Webseite der Gemeinde.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung