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Schwalm-Eder-Kreis: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten

Wegen der anhaltenden Trockenheit darf im gesamten Kreis kein Wasser mehr aus kleinen Gewässern entnommen werden. Das Verbot gilt bereits seit dem 9. Juli 2026.

In vielen Bächen, Flüssen und Seen im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen) ist kaum noch Wasser zu finden. In den letzten Wochen hat es zu wenig geregnet, und auch die Wettervorhersage verspricht keine Besserung. Um die Tiere und Pflanzen in den Gewässern zu schützen, hat die Untere Wasserschutzbehörde deshalb ein Verbot ausgesprochen.

Seit dem 9. Juli 2026 ist es untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für den gesamten Kreis, auch für Leute, die Grundstücke direkt an einem Bach oder See haben. Wer trotzdem Wasser entnimmt, riskiert ein Bußgeld, da die Behörde die Einhaltung kontrolliert.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer sich nur mit einem kleinen Handgefäß etwas Wasser zur Erfrischung schöpft, darf das weiterhin tun. Außerdem ist das Verbot für die Eder nicht gültig. Auch an der Fulda ist die Wasserentnahme ab der Mündung der Eder in Richtung Kassel weiterhin erlaubt.

Wer in einem begründeten Einzelfall trotzdem Wasser entnehmen muss, kann bei der Unteren Wasserbehörde einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen. Die vollständige Verfügung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises zu finden.

Quelle: Felsberg – zur Originalmeldung

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