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Schwalm-Eder-Kreis verbietet Wasserentnahme aus Eder und Fulda

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Wegen der anhaltenden Trockenheit darf im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort kein Wasser mehr aus den Flüssen entnommen werden.

Es regnet zu wenig und die Pegel sinken weiter. Deshalb weitet der Schwalm-Eder-Kreis das bestehende Verbot für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern aus. Ab sofort ist es verboten, Wasser aus der Eder zu entnehmen. Das Verbot gilt außerdem für die Fulda, und zwar für den Bereich unterhalb der Einmündung der Eder im Schwalm-Eder-Kreis. Das Verbot gilt bis auf Weiteres.

Ein Grund für die Entscheidung ist die Edertalsperre. Dort werden derzeit viel zu geringe Mengen an Wasser abgegeben. Dadurch ist der Wasserstand der Eder inzwischen unter die sogenannte Niedrigwasserschwelle gefallen.

Nur eine kleine Ausnahme gibt es: Wer sich persönlich erfrischen will, darf Wasser mit kleinen Handgefäßen schöpfen. Das gilt zum Beispiel für eine Trinkflasche oder einen Becher.

Mit der Maßnahme will der Kreis die Tier- und Pflanzenwelt schützen. Zudem soll verhindert werden, dass sich der Zustand der Gewässer noch weiter verschlechtert. Die untere Wasserbehörde kontrolliert nun, ob sich alle an die Regeln halten.

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Es können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de nachgelesen werden.

Quelle: Borken – zur Originalmeldung

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