Schopfloch: Grundstücksbesitzer müssen Flächen pflegen
In Schopfloch (Landkreis Hohenlohekreis, Baden-Württemberg) gibt es klare Regeln für die Pflege von Grundstücken. Wer landwirtschaftlich nutzbare Flächen besitzt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu bewirtschaften. Das Ziel ist es, die Landeskultur zu erhalten und Beeinträchtigungen zu verhindern.
Konkret bedeutet das für die Besitzer: Die Flächen müssen entweder ordnungsgemäß beweidet werden oder mindestens einmal im Jahr gemäht werden. Diese Pflicht gilt auch für Flächen, die nicht mehr aktiv genutzt werden. Stillgelegte Grundstücke dürfen nicht einfach sich selbst überlassen bleiben, sondern müssen ebenfalls gepflegt werden.
Besonders wichtig ist dabei der Schutz der Nachbarn. Die Pflege muss so erfolgen, dass die Nutzung der angrenzenden Grundstücke nicht erschwert wird. Ein Problem ist hier vor allem der schädliche Samenflug, der von ungepflegten Flächen auf die Felder der Nachbarn übergehen kann.
Die Gemeinde beruft sich dabei auf den Paragrafen 26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Baden-Württemberg und bittet alle Betroffenen, diese gesetzliche Regelung zu beachten.
Quelle: Schopfloch – zur Originalmeldung