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Schönwalde-Glien wählt neuen Bürgermeister am 20. September

In der Gemeinde Schönwalde-Glien wird am 20. September 2026 die neue Bürgermeisterin oder der neue Bürgermeister gewählt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Bürger von Schönwalde-Glien (Landkreis Havelland, Brandenburg) dürfen am 20. September 2026 entscheiden, wer die Gemeinde künftig leitet. Die Wahl findet zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr statt.

Insgesamt gibt es 11 Wahlbezirke, die alle barrierefrei zugänglich sind. In Schönwalde-Siedlung gibt es vier Stationen: den Gemeindesaal in der Berliner Allee 3, die Kita „Sonnenschein“ in der Straße der Jugend 1A sowie die Turnhalle und die Aula der Grundschule Menschenskinder, beide im Sachsenweg 24. In Schönwalde-Dorf wählen die Menschen in der Feuerwehr in der Dorfstraße 36. Im Ortsteil Wansdorf ist der Jugendclub in der Bahnstraße 41 zuständig, in Pausin die Waldschule „Krämer“ am Anger 18A und in Paaren im Glien das Dorf- und Gemeinschaftshaus in der Hauptstraße 37. In Perwenitz ist die Grundschule in der Turmstraße 1 die Anlaufstelle und in Grünefeld die Feuerwehr in der Paarener Straße 21.

Wer nicht persönlich ins Wahllokal gehen möchte, kann die Briefwahl nutzen. Die Unterlagen gibt es bei der Wahlbehörde in der Berliner Allee 7. Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig abgeschickt oder abgegeben werden, dass sie bis zum Wahltag um 18:00 Uhr eintreffen. Für die Briefwahl gibt es drei spezielle Lokale in der Grundschule „Menschenskinder“ (Räume 11A, 12A und 13A), wo die Vorstände ab 15:00 Uhr zusammenkommen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 30. August 2026 verteilt. Darauf steht genau, in welchem Bezirk man wählen darf. Wer keinen Wahlschein hat, muss in sein zugeordnetes Lokal gehen. Man sollte die Benachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Wenn die Benachrichtigung fehlt, reicht ein Lichtbildausweis aus.

Auf dem Stimmzettel darf nur ein Kreuz gemacht werden, sonst ist die Stimme ungültig. In den Wahlkabinen ist das Fotografieren und Filmen verboten. Auch Werbung oder Unterschriftensammlungen direkt an den Gebäuden sind nicht erlaubt.

Sobald die Wahllokale um 18:00 Uhr schließen, beginnt die Auszählung. Diese ist öffentlich, das heißt, jeder darf zusehen. Auch die Auszählung der Briefwahlstimmen ist für alle zugänglich.

Quelle: Schönwalde-Glien – zur Originalmeldung

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