Schönwalde-Glien: Arbeiten an den Gewässern angekündigt
In Schönwalde-Glien (Landkreis Havelland, Brandenburg) stehen umfangreiche Arbeiten an den Gewässern an. Der Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ führt vom 3. August 2026 bis zum 26. Februar 2027 die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten durch. Wenn es wasserwirtschaftlich nötig ist, um den Abfluss zu sichern, können die Arbeiten auch außerhalb dieses Zeitraums passieren.
Für die Menschen, die direkt an den Gewässern wohnen oder Grundstücke besitzen, bedeutet das: Die Arbeiter des Verbands dürfen die Grundstücke betreten und befahren. Sie dürfen dort das Räumgut ablegen und wieder ebnen. Gesetzlich ist festgelegt, dass die Eigentümer und Nutzer dies dulden müssen.
Besonders wichtig ist der sogenannte Gewässerrandstreifen. Dieser ist fünf Meter breit und wird von der Oberkante der Böschung aus landeinwärts gemessen. Die Besitzer müssen darauf achten, diesen Bereich so zu pflegen, dass die Arbeiten nicht behindert werden. Wer dagegen verstößt, verliert im Ernstfall seinen Anspruch auf Schadenersatz.
Der Verband bittet nun alle Anlieger, die Zufahrt zum Wasser frei zu machen. Tore sollten geöffnet und Dinge wie Koppelzäune oder Hochsitze aus dem Randstreifen entfernt werden. Wer Anlagen wie Grenzsteine, Rohrleitungen oder Dräneinläufe hat, die beschädigt werden könnten, muss diese markieren. Dafür soll ein Pfahl genutzt werden, der mindestens 1,50 Meter aus dem Boden ragt.
Zudem erinnert der Verband daran, dass Zäune oder neue Pflanzungen am Ufer genehmigt werden müssen. Zuständig dafür ist die untere Wasserbehörde des Landkreises.
Wer Fragen zu den Maßnahmen hat oder sich abstimmen möchte, kann sich an den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ in der Mittelstraße 12 in 16559 Liebenwalde wenden.