Schöneck führt Online-Anträge für Sondernutzungen ein
In Schöneck (Rheinland-Pfalz) ändert sich die Art und Weise, wie man Anträge bei der Gemeinde stellt. Seit dem 1. Juli 2026 läuft die Beantragung von Sondernutzungen, verkehrsrechtlichen Anordnungen und Aufbruchgenehmigungen über das Digitale Rathaus.
Das bedeutet für die Bürger und Firmen vor Ort: Papierformulare oder einfache Briefe werden künftig nicht mehr akzeptiert. Wer eine Genehmigung benötigt, muss die Unterlagen digital über die Internetseite der Gemeinde einreichen. Der Vorteil dabei ist, dass die Anträge rund um die Uhr verschickt werden können und man nicht mehr an die Öffnungszeiten der Verwaltung gebunden ist.
Die Gemeinde will durch den Wegfall von Papier die Bearbeitungswege verkürzen und die Abläufe beschleunigen. Die Unterlagen werden so direkt und sicher an die zuständigen Stellen übermittelt.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer aus einem begründeten Grund keine Möglichkeit hat, den Antrag online auszufüllen, kann sich an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden. Dort wird in diesen Fällen geholfen.
Quelle: Schöneck – zur Originalmeldung