Schöffengrund: Neue Regeln für Kartons und Fallobst
Beim Besuch des Wertstoffhofs in Schöffengrund (Lahn-Dill-Kreis, Hessen) gibt es wichtige Regeln für die Abgabe. Diese gelten ab dem 23. Juli 2026.
Wer Kartons entsorgen will, muss diese vorher platzsparend zusammenfalten. Die Mitarbeiter nehmen keine Kartonagen an, die nicht zerlegt wurden. Wer seine Kartons einfach so abgibt, kann sie dort nicht loswerden.
Zusätzlich gibt es eine klare Regelung für Fallobst. Das Obst wird am Wertstoffhof grundsätzlich nicht angenommen. Die Gemeinde bittet die Bürger deshalb, Fallobst stattdessen über die Biotonne zu entsorgen.