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Schnelldorf: Neue Bodenrichtwerte für 2026 veröffentlicht

Wer wissen will, was sein Grundstück in Schnelldorf wert ist, kann jetzt die neuen Bodenrichtwerte einsehen. Die Unterlagen liegen im Rathaus und online aus.

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 festgelegt. Diese Werte sind wichtig, um den Marktwert von Grundstücken in der Region einzuschätzen.

Die Bewohner von Schnelldorf (Landkreis Ansbach, Bayern) können die Unterlagen ab Montag, dem 10. August 2024, bis einschließlich Dienstag, dem 8. September 2026, einsehen. Die Dokumente liegen im Rathaus in der Rothenburger Straße 13 öffentlich aus. Man findet sie im Erdgeschoss im Bürgerbüro in Zimmer 1.

Wer nicht ins Rathaus fahren möchte, kann die Werte auch digital abrufen. Die Gemeinde hat die Bekanntmachung auf ihrer Internetseite unter www.schnelldorf.de hochgeladen. Man findet sie dort im Bereich „Rathaus & Bürger“ unter den öffentlichen Bekanntmachungen.

Es gibt jedoch eine wichtige Frist: Die Gemeinde darf die Werte nicht dauerhaft im Internet lassen. Sobald die gesetzliche Auslegungsfrist von einem Monat vorbei ist, werden die Daten von der Homepage entfernt. Wer danach noch Informationen benötigt, muss sich direkt an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ansbach in der Crailsheimstraße 1 wenden. Erreichbar ist die Stelle per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 0981/468-1052.

Zusätzlich gibt es eine Online-Alternative: Voraussichtlich ab September 2024 können die Richtwertzonen für den gesamten Landkreis Ansbach kostenlos auf der Seite bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden.

Ein wichtiger Hinweis zum Urheberrecht: Während der Auslegungsfrist darf man sich einzelne Daten für den privaten Gebrauch kopieren. Wer die Daten aber gewerblich nutzt oder für eine Firma verwendet, braucht eine Genehmigung. Zudem sind nur schriftliche Auskünfte des Gutachterausschusses rechtsverbindlich.

Quelle: Schnelldorf – zur Originalmeldung

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