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Schleswig-Holstein: Fast 15.000 Blitzer-Fälle in einer Woche

Die Polizei hat landesweit die Geschwindigkeit kontrolliert. Dabei flogen nicht nur Raser auf, sondern auch Fahrer ohne Führerschein oder unter Drogen.

Vom 3. bis zum 9. August gab es in ganz Schleswig-Holstein (Norddeutschland) eine große Jagd auf zu schnelle Fahrer. Die Polizei nahm an der europaweiten Aktion "Speedweek" teil und konzentrierte sich voll auf die Geschwindigkeitsmessungen. Das Ergebnis: Insgesamt 14.868 Verstöße wurden festgestellt.

Die meisten Fahrer wurden dabei erwischt, als sie automatisch geblitzt wurden. Das waren 12.914 Menschen. Weitere 1.954 Fahrer hielten die Polizisten direkt an den Kontrollstellen an. Dort sprachen die Beamten die Leute auf ihr zu schnelles Fahren an, fanden aber oft noch mehr Fehler.

Bei diesen Kontrollen kamen einige heftige Verstöße ans Licht. 27 Menschen saßen am Steuer, obwohl sie gar keinen gültigen Führerschein hatten. Acht Fahrer hatten wohl getrunken, da ihre Werte über dem erlaubten Limit lagen. Bei zehn weiteren Menschen besteht der Verdacht, dass sie unter dem Einfluss von THC gefahren sind. Unter den fast 15.000 zu schnellen Fahrzeugen waren auch 143 Motorräder oder Roller dabei.

Im Vergleich zum August 2025 gab es diesmal deutlich weniger Verstöße. Damals waren es noch 23.121 Fälle. Die Polizei vermutet, dass diesmal weniger Verkehr auf den Straßen war. Außerdem scheinen viele Fahrer genau zu wissen, wo die Blitzer stehen, und bremsen dort rechtzeitig ab. Im Jahr 2024 lag die Zahl mit 15.288 Verstößen fast auf dem gleichen Niveau wie jetzt.

Die Polizei betont, dass zu hohe Geschwindigkeiten oft die Hauptursache für schwere Unfälle sind. Deshalb wird die Geschwindigkeit auch in Zukunft streng kontrolliert. Die Beamten nehmen das ganze Jahr über an solchen Aktionen teil. Zuvor gab es bereits Kontrollen zu Themen wie Anschnallgurte, Handy am Steuer oder Alkohol und Drogen.

Allen Menschen, die erwischt wurden, drohen nun Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Landespolizeiamt – zur Originalmeldung

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