Schlat: Neue Regeln für Vereinsfeste und Gastronomie
Für Vereine in Schlat (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) ändern sich die Regeln, wenn sie vorübergehend Getränke oder Speisen verkaufen wollen. Grund ist ein neues Landesgaststättengesetz. Die früher nötige sogenannte „Gestattung“ gibt es nicht mehr.
Wer jetzt ein Fest plant, muss lediglich eine Anzeige bei der Gemeinde einreichen. Das bedeutet: Ein ausgefülltes Formular genügt, um die Gemeinde über das Event zu informieren. Ein großer Vorteil für die Vereine ist, dass für diese Anzeige zunächst keine Kosten anfallen.
Allerdings gibt es eine strikte Frist: Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor dem Fest bei der Gemeinde eingegangen sein. Diese Zeitspanne ist verbindlich und wird nicht verkürzt. Die Verwaltung rät deshalb dazu, das Papier schon einige Tage früher abzugeben. Besonders in der Urlaubszeit kann es sonst zu Verzögerungen kommen. Wenn die Frist verpasst wird, besteht im schlimmsten Fall die Gefahr, dass das Fest nicht stattfinden darf.
Die Gemeinde bestätigt den Erhalt der Anzeige kurz per E-Mail. Danach leitet sie die Informationen an das Landratsamt Göppingen, die Polizei und das Veterinäramt weiter. Eine weitere Bestätigung oder Genehmigung gibt es nicht mehr. Wenn die Behörden keine Rückfragen haben, bleibt es bei der Eingangsbestätigung.
Ein wichtiger Punkt ist der Anlass: Ein vorübergehendes Gaststättengewerbe ist nur bei besonderen Anlässen erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel jährliche Vereinsfeste, Weihnachtsmärkte oder Volksfeste.
Zuständig für die Prüfung ist nun die Gaststättenbehörde und nicht mehr das Ordnungsamt. Falls die Behörden Auflagen machen – etwa zu den Sperrzeiten oder zum Lärmschutz –, können dafür Gebühren anfallen. Die Vereine müssen sich selbstständig über die geltenden Gesetze informieren, da die Behörden hierzu keine extra Hinweise geben.
Das nötige Formular kann auf der Website der Gemeinde unter „Verwaltung/Online-Dienste und Formulare/Verschiedenes“ heruntergeladen werden.
Quelle: Schlat – zur Originalmeldung