Schiffdorf erinnert an Check der Rauchmelder
Rauchmelder schlagen Alarm, wenn es brennt, und wecken die Bewohner mit einem lauten Signal. Das ist vor allem nachts wichtig, weil man Rauch im Schlaf oft nicht bemerkt. Deshalb erinnert die Gemeinde Schiffdorf (Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen) nun daran, die Geräte zu kontrollieren.
In Niedersachsen gibt es eine klare Pflicht: Jede Wohnung muss Rauchmelder haben. Diese gehören zwingend in die Schlafzimmer, in die Kinderzimmer und in die Flure, die als Rettungswege dienen. In der Küche, im Wohnzimmer oder im Keller sind sie nicht vorgeschrieben. Wer in der Küche trotzdem einen Melder will, sollte auf Hitzemelder setzen, da normale Rauchmelder dort oft wegen der Kochdämpfe Fehlalarme auslösen.
Die Verantwortung ist aufgeteilt. Die Eigentümer müssen dafür sorgen, dass die Melder überhaupt eingebaut sind. Wer in der Wohnung wohnt, etwa ein Mieter, muss im Alltag darauf achten, dass die Geräte funktionieren. Das gilt natürlich nur, wenn der Eigentümer diese Aufgabe nicht selbst übernommen hat.
Die Kontrolle sollte mindestens einmal im Jahr passieren. Man sollte die Prüftaste drücken, schauen, ob die Öffnungen verschmutzt sind und auf Batteriewarnungen achten. Auch die Befestigung muss sitzen. Nach zehn Jahren ist es Zeit für ein neues Gerät. Beim Kauf muss man auf die Norm DIN EN 14604 achten.
Ein wichtiger Hinweis gilt für Haushalte mit Kamin, Ofen oder Gastherme: Hier kann zusätzlich ein CO-Melder sinnvoll sein. Dieser erkennt Kohlenmonoxid, ein Gas, das man weder sieht noch riecht. Ein CO-Melder ersetzt aber keinen Rauchmelder und umgekehrt.
Wenn es brennt, zählt jede Sekunde. Man soll sich und andere sofort in Sicherheit bringen, das Haus verlassen und die Feuerwehr über die 112 rufen.
Quelle: Schiffdorf – zur Originalmeldung