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Scheyern: Kläranlage wird saniert und Bürger müssen zahlen

Die Kläranlage in Pfaffenhofen wird modernisiert. Da die Gemeinde Scheyern mitfinanziert, werden die Kosten über Verbesserungsbeiträge auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Damit die Abwasserentsorgung in der Region auch in Zukunft funktioniert, saniert und erweitert die Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm derzeit die dortige Kläranlage. Die Bauarbeiten verlaufen in mehreren Phasen und sollen voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen sein.

Die Gemeinde Scheyern (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, Bayern) beteiligt sich an den Investitionskosten. Zuerst waren etwa 2,6 Millionen Euro geschätzt, doch nun sinkt dieser Betrag voraussichtlich auf rund 2,06 Millionen Euro. Da die Gemeinde diese Kosten laut Gesetz auf die Bürger umlegen muss, hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2024 beschlossen, die Ausgaben zu 100 Prozent als Verbesserungsbeiträge einzuziehen.

Zahlen müssen alle Eigentümer von bebauten, bebaubaren oder gewerblich genutzten Grundstücken, die einen Anschluss an die Kanalisation haben oder ein Recht darauf besitzen. Wer eine eigene Kleinkläranlage nutzt und keinen Anschluss an das öffentliche Netz hat, bleibt von den Zahlungen verschont.

Um die genauen Beträge zu berechnen, wird die Firma Bitterwolf GmbH aus Greding beauftragt. Die Firma wird ab Ende Oktober 2025 die Grundstücke und die Geschossflächen vor Ort messen. Die betroffenen Eigentümer sollen dazu Ende September ein Informationsschreiben erhalten. Die Daten der Grundsteuer können nicht genutzt werden, da diese oft nur die Wohnfläche und nicht die benötigte Geschossfläche enthalten.

Wie hoch die Beiträge genau ausfallen, wird erst 2026 nach den Messungen vorläufig feststehen. Die endgültige Abrechnung folgt voraussichtlich im Jahr 2028, wenn die Stadtwerke Pfaffenhofen die Gesamtkosten final aufgestellt haben. Der Gemeinderat wird zudem im Jahr 2026 eine Satzung erlassen, die auch mögliche Vorauszahlungen regelt.

Wer die Summe nicht auf einmal bezahlen kann, kann bei der Kassenverwalterin Frau Eichinger eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. In diesem Fall fallen jedoch Zinsen an. Wichtig für die Betroffenen: Bestehende Lastschriftmandate für laufende Gebühren gelten nicht für diese Beiträge. Das Geld muss separat überwiesen werden.

Quelle: Scheyern – zur Originalmeldung

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