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Schenkenzell: Feuerstellen im Wald gesperrt

Bild von einer Zigarettenkippe auf ausgetrocknetem Waldboden Copyright und Urheber siehe Schenkenzell

Wegen der großen Hitze und ausgetrockneten Böden verbietet das Forstamt Rottweil das Feuermachen im Wald und in der Nähe von Gehölzen.

In Schenkenzell (Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg) ist es seit dem 24. Juni 2026 verboten, an den offiziellen Feuerstellen im Wald Feuer zu machen. Das Verbot gilt auch für Bereiche bis zu 100 Meter vom Waldrand entfernt. Das Forstamt Rottweil hat diese Maßnahme angeordnet, weil das Wetter heiß bleibt und die Böden bereits stark ausgetrocknet sind.

Für die nächsten Tage sind wieder Temperaturen um 30 Grad angekündigt. Da es in den letzten Wochen kaum geregnet hat, ist die Gefahr von Waldbränden sehr hoch. Einzelne Gewitter bringen zwar kurzzeitig Erleichterung, ändern aber nichts an der gefährlichen Gesamtlage.

Das Forstamt warnt davor, dass mehr als die Hälfte aller Waldbrände durch Unachtsamkeit entsteht. Deshalb sind neben den offiziellen Feuerstellen auch mitgebrachte Grills oder Fackeln streng verboten. Zudem darf kein Reisig und keine Äste verbrannt werden.

Die Behörde erinnert außerdem an wichtige Regeln: Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Zigarettenkippen dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos auf trockenem Gras oder Laub können durch die heißen Abgasanlagen einen Brand auslösen. Deshalb darf nur auf ausgewiesenen Wanderparkplätzen geparkt werden. Zudem müssen Flaschen und Scherben wieder mitgenommen werden, da sie wie Brenngläser wirken können.

Sollte es trotz der Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.

Quelle: Schenkenzell – zur Originalmeldung

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