Schellweiler plant neuen Gewerbepark
Die Gemeinde Schellweiler (Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz) bekommt einen neuen Gewerbepark. Der sogenannte Teilplan Schellweiler des Projekts „Gewerbepark Schellweiler-Ehweiler“ ist nun rechtsverbindlich. Der Gemeinderat hatte den Plan bereits am 11. Juni 2026 beschlossen. Kurz darauf, am 9. Juli 2026, gab die Kreisverwaltung Kusel grünes Licht.
Das Vorhaben ist Teil einer größeren Planung. Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan überarbeitet gerade ihren gesamten Flächennutzungsplan für das Jahr 2040. In diesem neuen Plan ist die Fläche für das Gewerbegebiet bereits fest eingeplant.
Das Gebiet umfasst eine ganze Reihe von Grundstücken in der Gemarkung Schellweiler. Dazu gehören unter anderem die Flurstücke 460 bis 470, die Nummern 472 bis 479, 481 bis 486 sowie die Nummer 488. Auch verschiedene Wege und externe Ausgleichsflächen sind Teil des Plans.
Wer genau wissen will, was dort gebaut werden darf, kann die Unterlagen einsehen. Der Bebauungsplan inklusive der Begründung und des Umweltberichts liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan in der Schulstraße 3-7 in Altenglan aus. Man kann die Dokumente dort während der Dienststunden anschauen oder sie online unter www.vgka.de abrufen.
Wer Ansprüche auf Entschädigung hat, weil die Nutzung seines Grundstücks durch den Plan eingeschränkt wird, muss diese fristgerecht geltend machen. Auch gegen Fehler im Verfahren kann innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich Einspruch bei der Gemeinde Schellweiler eingelegt werden.