Schauenburg: Altersjubiläen in Pflegeheimen wieder öffentlich
In Schauenburg (Landkreis Kassel, Hessen) gibt es eine Änderung bei der Melderegister-Verwaltung. Es geht um den sogenannten bedingten Sperrvermerk für Pflegeheime. Bisher wurde dieser automatisch von der Gemeinde gesetzt, damit die Daten der Bewohner geschützt bleiben.
Das ändert sich nun durch das neue Bürokratierückbaugesetz des Bundesinnenministeriums. Seit dem 10. Juli 2026 gilt der entsprechende Paragraph im Bundesmeldegesetz nicht mehr. Das bedeutet für die Gemeinde Schauenburg, dass sie diesen Sperrvermerk nicht mehr automatisch eintragen darf. Bestehende Sperren müssen sogar gelöscht werden.
Das hat eine ganz konkrete Folge für die Menschen, die in der Udo-Fischer-Straße 01 gemeldet sind. Da die automatische Sperre wegfällt, werden Altersjubiläen dieser Menschen nun wieder im Schauenburg-Kurier veröffentlicht.
Wer nicht möchte, dass sein Geburtstag in der Zeitung steht, kann die Veröffentlichung aber weiterhin verhindern. Dafür ist allerdings ein eigener Antrag nötig. Die Betroffenen können diesen entweder persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde zu den Öffnungszeiten abgeben oder das entsprechende Formular nutzen.
Die Gemeinde bittet darum, den Antrag zeitnah einzureichen, damit die Sperre schnellstmöglich im System eingetragen werden kann.