Salching: Halteverbot in der Kirchmattinger Straße und neue Homepage
In der Kirchmattinger Straße (Landkreis Straubing-Bogen, Bayern) ändert sich die Parksituation. Eigentlich wollte der Gemeinderat schwere Fahrzeuge über 2,5 Tonnen aussperren. Das geht rechtlich aber nicht, weil es dafür kein passendes offizielles Verkehrszeichen gibt. Außerdem könnten die Kontrollen kaum funktionieren, da man das Gewicht der Autos von außen meist nicht erkennt. Deshalb hat der Gemeinderat nun einstimmig beschlossen, ein absolutes Halteverbot auf beiden Straßenseiten einzuführen.
Auch bei der Kinderbetreuung gibt es Neuigkeiten. Für die offene Ganztags- und Ferienbetreuung der Grundschule Aiterhofen gibt es neue Regeln und Gebühren. Diese neuen Satzungen wurden einstimmig beschlossen und gelten ab dem 1. September 2026.
Die Internetseite der Gemeinde wird ebenfalls modernisiert. Die alte Homepage war technisch veraltet. Bürgermeister Neumeier hat deshalb kurzfristig einen Anbieter beauftragt, der bereits viele andere Kommunen in Bayern betreut. Durch die neue Technik soll künftig ein kostensparendes Online-Gemeindeblad erstellt werden. Die Entscheidung musste schnell fallen, da ein Förderprogramm am 31. Juli 2026 auslief.
Für Grundstückseigentümer gibt es einen wichtigen Termin: Am 2. September 2026 um 18 Uhr findet im Bürger- und Kulturtreff eine Infoveranstaltung zur gesplitteten Abwassergebühr statt. Die Betroffenen bekommen dazu in den nächsten Tagen einen Brief.
Weitere Meldungen aus der Sitzung: Ende August und Anfang September verlegen die Stadtwerke Straubing Kabel am Radweg zwischen der Straße „Am Sportplatz“ und der „Bergschneider Straße“. Zudem gibt es im Bereich Leiblfing wieder Vergrämungsanlagen gegen Saatkrähen, die zwischen 6 und 22 Uhr Knallgeräusche machen.
Beim Thema Naturschutz gab es eine Absage vom Landratsamt Straubing-Bogen. Ein Antrag zur Biberbekämpfung wurde abgelehnt, weil nicht genug Biberaktivität festgestellt wurde. Ein Biberdamm im Niederpiebinger Graben wird vom Bauhof beobachtet. Entfernt werden solche Dämme nur mit einer schriftlichen Genehmigung.
Zuletzt informierte der Bürgermeister über eine Änderung beim Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Der Zuschuss von 100 Euro an die Eltern fällt weg und wird ab dem 1. Januar 2027 als Qualitätsbonus an die Kommunen gezahlt. Der Gemeinderat wird im Herbst entscheiden, wie die Gebühren künftig geregelt werden.
Quelle: Salching – zur Originalmeldung