Sachsen plant neues Gesetz gegen häusliche Gewalt
Die sächsische Staatsregierung hat einen Plan gefasst, wie sie Menschen besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schützen will. Das Kabinett hat den Entwurf für ein neues Gewalthilfegesetz freigegeben. Jetzt geht das Papier in den Landtag (Sachsen) zur Beratung.
Das Ziel ist klar: Es soll mehr Hilfe geben, wenn es zu Hause oder in der Partnerschaft gewalttätig wird. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Beratungsstellen und Frauenhäuser nicht nur überleben, sondern ausgebaut werden. Es sollen in den nächsten Jahren mehr Schutzplätze geschaffen werden, damit Betroffene schneller einen sicheren Ort finden. Dabei ist es egal, welches Geschlecht die Opfer haben – alle, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sollen Hilfe bekommen.
Neben den Notunterkünften will das Land auch mehr tun, um Gewalt von vornherein zu verhindern. Es soll mehr Informationen für die Opfer geben, aber auch Angebote für Menschen, die selbst gewalttätig werden. Außerdem sollen die Behörden und Hilfsdienste in Zukunft enger zusammenarbeiten, damit niemand durch das Raster fällt. Auch Menschen mit Behinderungen sollen besser berücksichtigt werden, und sexualisierte Gewalt wird explizit als Teil der geschlechtsspezifischen Gewalt im Gesetz verankert.
Das Ganze kostet Geld. Für das Jahr 2027 sind etwa 19 Millionen Euro geplant, für 2028 sind es rund 20 Millionen Euro. Das sind Mittel aus dem Landeshaushalt und vom Bund. Es gibt bereits einen Finanzplan für die Jahre 2027 bis 2031, damit die Entwicklung der Schutzplätze langfristig gesichert ist.
Wenn im Landtag alles glattläuft, soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin wird über die Details beraten.