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Saalfeld: Betrüger tricksen Seniorin um 60.000 Euro aus

Ein Mann gab sich am Telefon als Polizist aus und überredete eine 82-Jährige zur Herausgabe ihrer Wertsachen. Am Ende fehlten Schmuck und Münzen im Wert von 60.000 Euro.

Alles begann am Montagnachmittag in Saalfeld (Thüringen). Eine 82-jährige Frau erhielt einen Anruf von einem Mann, der behauptete, Kriminalbeamter der örtlichen Polizei zu sein. Kurz darauf schaltete sich eine weitere Person ins Gespräch, die vorgab, ein Staatsanwalt aus Gera zu sein.

Die Männer erzählten der Seniorin, dass in ihrer Nachbarschaft Einbrüche passiert seien und Ermittlungen liefen. In stundenlangen Telefonaten machten sie Druck. Sie fragten die Frau gezielt nach ihrem Bargeld, ihrem Schmuck und anderen Wertsachen. Schließlich überzeugten sie die Frau davon, dass sie ihre Sachen herausgeben müsse, damit die Behörden sie angeblich überprüfen können.

Die Frau glaubte den Männern. Am Dienstagnachmittag räumte sie ihre Bankschließfächer leer. Gegen 18 Uhr übergab sie an ihrer Haustür einem unbekannten Mann goldene Schmuckstücke, Münzsammlungen und weitere Gegenstände. Der Gesamtwert der Beute liegt bei rund 60.000 Euro. Erst nachdem der Mann verschwunden war, bemerkte die Frau, dass sie betrogen wurde.

Der Mann, der die Wertsachen abholte, soll etwa 30 bis 35 Jahre alt und schlank sein. Er hat ein südländisches Aussehen und kurze dunkle Haare. Er kam aus Richtung der Brucknerstraße zu der Frau und lief danach auch wieder in diese Richtung weg.

Die Polizei sucht nun nach Zeugen. Wer den beschriebenen Mann, verdächtige Menschen oder auffällige Autos am Dienstag gegen 18 Uhr in der Brucknerstraße gesehen hat, soll sich unter der Telefonnummer 03672-4171464 melden.

Die Beamten warnen eindringlich: Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft werden niemals am Telefon nach Geld oder Schmuck fragen. Solche Gespräche sollten sofort beendet werden. Oft wissen die Betrüger bereits private Details über die Opfer, um sie zu verunsichern.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrug und Amtsanmaßung. Ob und inwieweit sich die Täter strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Landespolizeiinspektion Saalfeld – zur Originalmeldung

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