Saale-Orla-Kreis: Vier Unfälle mit mehreren Verletzten
Am Sonntagmittag passierte auf der L3002 (Saale-Orla-Kreis, Thüringen) der erste Unfall. Gegen 13:45 Uhr fuhr ein 23-jähriger Mann mit seiner Yamaha von Oettersdorf in Richtung Tegau. Etwa 400 Meter vor dem Ort kam er in einer langen Linkskurve nach rechts von der Straße ab. Er stürzte und krachte durch einen Zaun. Der junge Mann wurde schwer verletzt. Da er vermutlich einen gebrochenen Oberschenkel hat, kam er ins Krankenhaus nach Gera.
Kurz darauf, gegen 14:45 Uhr, gab es in Triptis einen weiteren Vorfall. Ein 34-jähriger Mann fuhr mit seinem Fahrrad durch die Straße „Im Brsselsholze“ und prallte gegen eine Straßenlaterne. Er zog sich leichte Kopfverletzungen zu. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizisten, dass der Mann nach Alkohol roch. Ein Test ergab einen extrem hohen Wert von 3,06 Promille. Auch er wurde zur Behandlung in das Krankenhaus Gera gebracht.
Am späten Nachmittag, gegen 17:25 Uhr, krachte es erneut in Triptis. Ein 60-jähriger Mann fuhr mit seinem VW Caddy aus einer Grundstückseinfahrt und wollte nach links in die Neustädter Straße biegen. Dabei übersah er einen 18-jährigen Fahrer einer Simson, der gerade in Richtung Ortsmitte fuhr. Die beiden Fahrzeuge prallten zusammen. Der Jugendliche brach sich ein Handgelenk und musste ebenfalls ins Krankenhaus nach Gera. Die Polizei stellte fest, dass die Simson kein Kennzeichen hatte und seit März 2025 offiziell außer Betrieb gesetzt war. Deshalb nahmen die Beamten das Moped mit.
Den Abschluss der Serie bildete ein Unfall gegen 18:00 Uhr auf der L1095 bei Saalburg-Ebersdorf. Ein 39-jähriger Yamaha-Fahrer kam aus Richtung Pöritzsch und wollte auf die Straße zum Strandbad abbiegen. Zur gleichen Zeit wollte ein anderer 39-jähriger Mann mit einem VW Polo von der Strandbad-Straße links auf die L1095 einbiegen, musste aber wegen des Verkehrs anhalten. Beim Abbiegen prallte der Motorradfahrer gegen den wartenden VW. Beide Männer wurden leicht verletzt.
Ob und inwieweit sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Landespolizeiinspektion Saalfeld – zur Originalmeldung