Rottenburg am Neckar mahnt zu sicherem E-Scooter-Fahren
In Rottenburg am Neckar (Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg) sind E-Scooter aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Viele Jugendliche nutzen die Elektrokleinstfahrzeuge auf dem Weg zur Schule oder in ihrer Freizeit. Doch laut Stadtverwaltung und Polizei wird immer häufiger gegen die geltenden Regeln verstoßen. Das gefährdet die Fahrer selbst und andere Menschen im Verkehr.
Damit es sicher bleibt, gibt es klare Voraussetzungen. Wer einen E-Scooter nutzen will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht nötig, aber das Fahrzeug braucht eine Betriebserlaubnis. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung bestehen und die entsprechende Plakette am Scooter angebracht sein. Einen Helm muss man zwar nicht tragen, die Stadt empfiehlt es aber ausdrücklich.
Auch beim Fahren gibt es wichtige Regeln: Auf einem Scooter darf nur eine Person fahren, Mitfahrer sind verboten. Die Fahrer müssen einzeln hintereinander fahren und dürfen sich nicht an andere Fahrzeuge anhängen. Freihändig fahren ist nicht erlaubt und es gilt das Rechtsfahrgebot. Wer keine Blinker am Fahrzeug hat, muss Richtungsänderungen rechtzeitig mit Handzeichen ankündigen.
Besondere Vorsicht ist auf Radwegen und Gehwegen geboten. Auf Radverkehrsflächen müssen die Scooter-Fahrer Rücksicht nehmen und bei Bedarf langsamer fahren, damit schnellere Radfahrer überholen können. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang.
Die Stadt rät Eltern zudem, mit ihren Kindern über die Gefahren im Straßenverkehr zu sprechen. Es gehe vor allem um die Einhaltung der Regeln und ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen.