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Rottenburg am Neckar: Grund- und Gewerbesteuer wird fällig

Eine Hand, die Münzgeld stapelt. Copyright und Urheber siehe Rottenburg am Neckar

Wer in Rottenburg am Neckar Grund- oder Gewerbesteuer zahlt, muss jetzt an die dritte Rate denken. Die Frist läuft am 15. August ab.

In Rottenburg am Neckar (Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg) steht die nächste Steuerzahlung an. Für alle, die Grund- oder Gewerbesteuer zahlen müssen, wird am 15. August 2026 die dritte Vorauszahlung bzw. Rate fällig.

Wer das Geld überweist, muss auf die richtigen Konten achten. Die Stadt gibt hierfür drei Möglichkeiten an: Entweder über die Kreissparkasse Tübingen (IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09), die Volksbank in der Region eG (IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09) oder die Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu e.G. (IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02).

Wer zu spät zahlt, muss mit Mehrkosten rechnen. Die Stadt erhebt dann Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent für jeden angefangenen Monat, in dem die Steuer noch offen ist.

Einige Steuerzahler haben bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. In diesem Fall passiert alles automatisch und das Geld wird einfach vom Konto eingezogen. Wer das noch nicht erledigt hat, kann ein solches Mandat bei der Stadtkasse anfordern. Erreichbar ist die Stelle unter der Telefonnummer 07472/165-220 oder per E-Mail an [email protected].

Quelle: Rottenburg am Neckar – zur Originalmeldung

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