Roth: Skoda-Fahrer überfährt Polizisten bei Radarkontrolle
Am späten Dienstagabend gegen 22:15 Uhr kontrollierte die Polizei in der Allersberger Straße in Roth (Landkreis Roth, Bayern) den Verkehr. Mehrere Beamte maßen dort mit einem Laser-Handmessgerät die Geschwindigkeit der Autos. In diesem Bereich der Staatsstraße gilt ein Tempolimit von 50 kmø/h.
Ein 39-jähriger Polizist stand an der Straße und sollte die Fahrzeuge anhalten. Er trug eine Warnweste und hielt einen beleuchteten Anhaltestab in der Hand. Als ein Skoda mit etwa 50 kmø/h auf die Stelle zufuhr, gab der Beamte dem Fahrer das Signal, anzuhalten. Der 33-jährige Fahrer aus Rumänien reagierte jedoch nicht. Er fuhr einfach an der Messstelle vorbei, wo bereits ein Streifenwagen und weitere Kollegen warteten.
Der Polizist befand sich einige Meter hinter der Messstelle und versuchte erneut, den Fahrer mit seinem Stab auf sich aufmerksam zu machen. Doch der Mann im Skoda bremste nicht und fuhr direkt auf den Beamten zu. Der Polizist versuchte noch auszuweichen, wurde dann aber vom Wagen erfasst. Der Aufprall war so heftig, dass der Mann etwa fünf bis sechs Meter weit durch die Luft flog und auf einem Grünstreifen landete.
Der Fahrer hielt sofort an. Die Kollegen leisteten dem verletzten Beamten sofort Erste Hilfe. Die Retter versorgten ihn vor Ort und brachten ihn dann ins Krankenhaus. Obwohl er glüclicherweise nur leichtere Verletzungen davontrug, musste er zur Beobachtung auf die Intensivstation.
Die Polizei prüfte den Fahrer sofort. Er hatte weder Alkohol im Blut noch waren Drogen im Spiel. Warum der Mann den Polizisten übersehen hat, ist bisher nicht klar. Die Beamten gehen aber nicht davon aus, dass er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat.
Die Polizei aus Hilpoltstein nahm den Unfall auf. Gegen den 33-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken – zur Originalmeldung