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Rosenheim: Bundespolizei fasst Gesuchte bei Grenzkontrollen

Bei Kontrollen an der A93 hat die Bundespolizei zwei Männer geschnappt, die noch Schulden bei der Justiz hatten. Zudem wurden viele Migranten an der Grenze abgewiesen.

Die Bundespolizei in Rosenheim (Oberbayern) hat am Sonntag, den 23. August, bei Kontrollen an der A93 in Kiefersfelden zwei Männer festgenommen. Gegen beide lagen noch Strafbefehle vor, die sie nicht erledigt hatten.

Ein 30-jähriger Rumäne wurde bei der Überprüfung der Papiere erwischt. Die Beamten stellten fest, dass er Geldstrafen von insgesamt rund 3.000 Euro zahlen musste. Die Strafen gab es wegen Diebstahls und weil er Leistungen erschlichen hatte. Da der Mann das Geld nicht aufbringen konnte, musste er nun die Ersatzstrafe im Gefängnis antreten. Die Polizei brachte ihn direkt in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Dort wird er voraussichtlich bis Mitte September bleiben.

Ein 36-jähriger Tunesier hatte ebenfalls keine Chance, an den Beamten vorbeizukommen. Er wies sich nur mit einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis aus den Niederlanden aus. Die Polizei stellte schnell fest, dass er keine gültigen Papiere für die Einreise hatte und zudem gesucht wurde. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte gegen ihn eine Geldstrafe von 400 Euro wegen Leistungserschleichung verhängt. Außerdem wollten die Staatsanwaltschaften in München und Schweinfurt den Mann wegen Diebstahls und Körperverletzung sprechen.

Ein Bekannter des Tunesiers zahlte die 400 Euro schließlich bei der Bundespolizei in Würzburg, sodass der Mann nicht ins Gefängnis musste. Da er aber trotzdem keine gültigen Einreisepapiere besaß, durfte er nicht im Land bleiben. Die Ermittlungen ergaben, dass er eine Wohnung in Italien hat. Dort wurde er nach den polizeilichen Maßnahmen wieder zurückgeschickt.

Neben diesen beiden Fällen gab es über das Wochenende weitere Vorfälle an der Grenze. Insgesamt versuchten rund 20 Menschen, illegal nach Deutschland einzureisen. Die Beamten wiesen 14 dieser Menschen zurück. Sie stammten unter anderem aus Syrien, Pakistan, Tunesien und Gambia.

Ob und inwieweit sich die Männer in den laufenden Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeidirektion München – zur Originalmeldung

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