Rockenhausen: E-Scooter-Fahrer mit Cannabis und Haftbefehlen festgenommen
Am Freitagnachmittag hielten die Polizisten in Rockenhausen (Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz) einen 41-jährigen Mann auf einem E-Scooter an. Die Beamten kontrollierten den Fahrer in der Kaiserslauterer Straße. Dabei bemerkten sie sofort, dass es nach Cannabis roch.
Die Polizei suchte den Mann und seine Sachen ab. In einer Plastiktüte fanden die Beamten zwei kleine Cannabispflanzen. In einem weiteren Beutel entdeckten sie mehrere Behälter mit Cannabisblüten. Insgesamt waren es etwa 160 Gramm. Die Polizei nahm die Pflanzen und die Blüten sicher. Diese Menge ist nach dem neuen Konsumcannabisgesetz illegal und stellt eine Straftat dar.
Die Polizisten machten einen Drogentest beim Fahrer, doch dieser verlief negativ. Der Mann gab an, dass er das letzte Mal vor einem Monat Cannabis konsumiert hatte.
Dann prüften die Beamten die Daten des Mannes. Dabei kam heraus, dass zwei Haftbefehle gegen ihn vorlagen. Einer davon war ein Vollstreckungshaftbefehl. Diesen konnte der Mann abwenden, indem er sofort 3000 Euro zahlte. Doch es gab noch einen zweiten Haftbefehl, einen sogenannten Sicherungshaftbefehl. Deshalb konnte er nicht nach Hause.
Der Mann musste die Nacht in der Polizeizelle verbringen. Am Samstagvormittag wurde er einer Bereitschaftsrichterin vorgeführt. Danach wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ob und inwieweit sich der Mann neben den Haftbefehlen auch wegen der Drogen strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Polizeiinspektion Rockenhausen – zur Originalmeldung