Rheinisch-Bergischer Kreis: Gestohlenes Motorrad bei Kontrolle sichergestellt
Am Sonntag (2. August) war der Verkehrsdienst der Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) im Einsatz. Die Beamten kontrollierten an verschiedenen Stellen den Verkehr. Im Fokus standen dabei vor allem Motorräder.
In Kürten, genauer gesagt auf der Kölner Straße, gab es insgesamt sieben Verstöße. Drei Motorradfahrer und drei Autofahrer bekamen eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeiten. Außerdem hielten die Polizisten ein Kleinkraftrad an, das keine gültige Betriebserlaubnis mehr hatte.
Fast gleichzeitig gab es in Odenthal zwei Kontrollen bei Motorradfahrern. Beide mussten ein Verwarnungsgeld zahlen.
Besonders viele Verstöße gab es auf der Dürschtalstraße in Kürten. Dort hatte die Polizei Geschwindigkeitsmessungen aufgebaut. Insgesamt 94 Autofahrer waren zu schnell und müssen nun ein Verwarnungsgeld zahlen. Bei weiteren 54 Autofahrern waren die Verstöße so hoch, dass sie im Bußgeldbereich liegen. Zwei von ihnen waren so schnell, dass sie nun mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
Auch Motorradfahrer hielten sich nicht an die Tempolimits. 17 Fahrer bekamen ein Verwarnungsgeld. 45 weitere Verstöße lagen im Bußgeldbereich, wobei vier Fahrer ein Fahrverbot erhalten werden. Der schnellste Fahrer kam aus Oberhausen. Er raste mit 103 km/h durch die Gegend, obwohl nur 50 km/h erlaubt waren.
Zusätzlich war die Polizei mit einem zivilen Provida-Motorrad unterwegs. So konnten vier weitere Motorradfahrer erwischt werden, gegen die nun ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten läuft.
Bei einer dieser Kontrollen kam es zu einem größeren Fund. Die Beamten stellten fest, dass das kontrollierte Motorrad als gestohlen gemeldet war. Die Polizei nahm das Fahrzeug sofort an sich. Der Fahrer ist ein 17-jähriger Jugendlicher aus Bergisch Gladbach.
Die Polizei will solche Kontrollen auch in Zukunft ohne Vorwarnung wiederholen, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Ob und inwieweit sich der 17-Jährige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis – zur Originalmeldung