Rhein-Neckar-Kreis lockert Regeln bei Afrikanischer Schweinepest
Seit Dienstag, dem 21. Juli 2026, gelten im Rhein-Neckar-Kreis neue Regeln im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Weil die Lage derzeit stabil ist, lockert das Veterinäramt und der Verbraucherschutz einige Vorgaben für die Landwirtschaft in der sogenannten Sperrzone II.
Das bedeutet konkret: Landwirte müssen ihre Flächen vor der Ernte nicht mehr mit Drohnen abfliegen. Auch die Meldung der Ernte an das Veterinäramt fällt weg. Da die Drohnenflüge nicht mehr vorgeschrieben sind, werden die Kosten dafür ab jetzt auch nicht mehr erstattet.
Andere wichtige Regeln bleiben aber bestehen. Wer Erntegut aus der Sperrzone II in Schweinebetrieben nutzen will, muss vorsichtig sein. Stroh, Gras und Heu müssen mindestens sechs Monate lang so gelagert werden, dass Wildschweine nicht herankommen. Bei Getreide sind es mindestens 30 Tage. Alternativ kann das Material für 30 Minuten bei 70 Grad erhitzt werden.
Die Landwirte sollen bei der Arbeit weiterhin genau aufpassen. Finden sie ein totes Wildschwein oder Teile davon, müssen sie sofort aufhören und den Fund melden. Erst nach der Bergung und Reinigung darf weitergearbeitet werden.
Zusätzlich gibt es eine Bitte vom Veterinäramt: Tore in den Schutzzäunen müssen unbedingt wieder geschlossen werden. Vor allem an der Grenze zu Hessen wurden zuletzt oft offene Tore an Zufahrten zu Heuwiesen gemeldet. Das ist gerade während der Heu- und Getreideernte gefährlich.
Den genauen Wortlaut der neuen Verfügung kann man auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung nachlesen.
Quelle: Dielheim – zur Originalmeldung