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Remscheid: Neue Regeln für Heizungstausch und Sanierung

Wer sein Haus modernisieren oder eine neue Heizung einbauen will, muss aufpassen. Ein neues Gesetz ändert jetzt die Regeln für Hauseigentümer.

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Sobald es offiziell veröffentlicht ist, ersetzt es das alte Gebäudeenergiegesetz. Für alle, die in Remscheid (Nordrhein-Westfalen) ein Eigenheim besitzen, ändern sich damit die Vorgaben für die energetische Sanierung.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Heizungen. Bisher mussten neue Anlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Diese Pflicht fällt nun weg. Hausbesitzer dürfen wieder Gas- und Ölheizungen einbauen, neben Wärmepumpen oder Pelletanlagen. Es gibt aber einen Haken: Diese Anlagen müssen künftig verstärkt grüne Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Ab 2029 steigt der Mindestanteil dieser grünen Gase schrittweise an und soll bis zum Jahr 2040 bei 60 Prozent liegen. Das könnte teuer werden, da es bei diesen speziellen Brennstoffen zu Engpässen kommen kann.

Ein weiterer Punkt: Die Pflicht, sich vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung beraten zu lassen, gibt es nicht mehr. Experten raten trotzdem dazu, eine professionelle Energieberatung zu nutzen, damit man nicht in die falsche Technik investiert.

Die Stadt weist darauf hin, dass eine gute Dämmung trotzdem wichtig bleibt. Wer zuerst das Dach, die Fenster oder die Fassade saniert, braucht später oft eine kleinere und damit günstigere Heizung. Das schützt zudem vor steigenden CO2-Preisen.

Der Staat unterstützt die Sanierungen weiterhin mit Geld. Vor allem Menschen mit wenig Einkommen sollen nach der Reform mehr Förderung bekommen. Wer wissen will, welche Hilfen es gibt oder welche Experten in der Region helfen können, findet Informationen unter www.alt-bau-neu.de/remscheid oder unter www.alt-bau-neu.de/remscheid/dienstleister.

Quelle: Remscheid – zur Originalmeldung

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