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Reichelsheim: Teure Fehler auf dem E-Scooter

Infografik der Gemeinde Reichelsheim und Polizei Hessen mit Bußgeldern bei E-Scooter-Verstößen wie Alkohol, Handy am Steuer oder Gehwegfahren. Copyright und Urheber siehe Reichelsheim

Die Gemeinde Reichelsheim warnt vor hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Wer mit dem E-Scooter die Regeln missachtet, muss mit harten Strafen rechnen.

Wer in Reichelsheim (Wetteraukreis, Hessen) mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte die Verkehrsregeln genau kennen. Die Gemeinde hat gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südhessen eine Informationsserie gestartet. Im letzten Teil geht es nun darum, wie man sich fair verhält und was passiert, wenn man gegen die Gesetze verstößt.

Ein E-Scooter gilt rechtlich als vollwertiges Kraftfahrzeug. Das bedeutet, dass Fehler nicht einfach ignoriert werden, sondern teuer werden können. Besonders gefährlich ist Alkohol am Lenker: Wer mit 0,5 Promille fährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot rechnen. Ab 0,3 Promille kann es sogar eine Straftat sein, wenn der Fahrer Schlangenlinien fährt oder Ausfallerscheinungen zeigt. In diesem Fall drohen Geldstrafen, Gefängnis oder der Entzug des Führerscheins. Für alle unter 21 Jahren und für Fahranfänger gilt strikt: 0,0 Promille.

Auch kleinere Fehler kosten Geld. Wer auf dem Gehweg fährt, obwohl es einen Radweg oder eine Straße gibt, zahlt 15 Euro. Wer eine zweite Person auf dem Scooter mitnimmt, muss mit 10 Euro rechnen, da die Fahrzeuge nur für eine Person zugelassen sind.

Besonders streng wird bei der Ablenkung und an Ampeln durchgegriffen. Wer während der Fahrt das Handy ohne Freisprecheinrichtung nutzt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Wer eine rote Ampel überfährt, zahlt mindestens 60 Euro und riskiert ebenfalls Punkte im Fahreignungsregister.

Die Gemeindeverwaltung betont, dass diese Regeln dazu dienen, das Leben der Fahrer und anderer Menschen zu schützen. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme bleibe die Stadt sicher für alle.

Quelle: Reichelsheim – zur Originalmeldung

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