Ravenstein lockert Bauregeln für den Weiler Schollhof
Im Weiler Schollhof (Gemarkung Oberwittstadt, Neckar-Odenwald-Kreis) soll es in Zukunft einfacher werden, zu bauen. Der Gemeinderat von Ravenstein hat deshalb eine sogenannte Außenbereichssatzung beschlossen. Damit reagiert die Stadt darauf, dass sich die Landwirtschaft verändert und viele alte Hofstellen nicht mehr wie früher genutzt werden.
Bisher war es im Schollhof schwierig, neue Wohngebäude zu errichten oder bestehende Gebäude umzubauen, weil der Weiler rechtlich zum Außenbereich gehört. Die Stadt möchte nun verhindern, dass der Ort ausstirbt. Deshalb wird es für Wohnungen sowie für kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe leichter, eine Genehmigung zu bekommen. Besonders Lücken in der Bebauung sollen so geschlossen werden können.
Ein wichtiger Punkt dabei: Der Weiler soll nicht nach außen wachsen. Die neue Regelung gilt nur für die bereits bebauten Grundstücke entlang der Ortsdurchfahrt und der Straße „Schollhof“. Die Stadt will den ländlichen Charakter bewahren und gleichzeitig die Investitionen der letzten Jahre nutzen, wie etwa die neue Kanalisation.
Wer dort bauen will, muss aber weiterhin ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Die Satzung schafft nämlich kein automatisches Baurecht, sondern erleichtert nur die Prüfung. Themen wie der Naturschutz, der Vogelschutz oder die Belastung durch Gerüche aus der Landwirtschaft werden weiterhin im Einzelfall geprüft. Die Stadt empfiehlt zudem, auf Schottergärten zu verzichten und heimische Obstbäume zu pflanzen.
Die Satzung wurde am 23. Juli 2026 beschlossen und am 14. August 2026 ausfertigt. Sie tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Details zum genauen Bereich und die Begründung hängen an der offiziellen Verkündigungstafel der Stadt aus.
Quelle: Ravenstein – zur Originalmeldung