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Raubling: Feuerwerk zum Jahreswechsel bleibt erlaubt

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Der Umweltausschuss hat über das Böllern in der Gemeinde entschieden. Während es zum Jahreswechsel keine neuen Verbote gibt, bleiben Ausnahmen im restlichen Jahr schwierig.

In Raubling (Landkreis Rosenheim, Bayern) bleibt das Feuerwerk zum Jahreswechsel vorerst so, wie es bisher war. Der Umweltausschuss hat beschlossen, dass es derzeit keine neuen Einschränkungen für das Böllern an Silvester und Neujahr gibt. Auch auf die Einrichtung von zentralen Abbrennplätzen im Gemeindegebiet wird verzichtet.

Die Verwaltung soll die Bürger aber noch einmal über die gesetzlichen Verbote informieren, die bereits gelten. Falls es in Zukunft an bestimmten Orten zu konkreten Gefahren kommt, wird die Gemeinde prüfen, ob dort zeitlich oder räumlich begrenzte Verbote nötig sind.

Wer jedoch außerhalb des Jahreswechsels ein privates Feuerwerk der Kategorie F2 planen möchte, wird enttäuscht. Der Ausschuss hat entschieden, dass Ausnahmegenehmigungen für solche privaten Feuerwerke grundsätzlich abgelehnt werden. Das Gleiche gilt auch für Menschen, die eine Sprengstofferlaubnis für die Kategorie F3 besitzen. Diese Anträge werden weiterhin konsequent abgelehnt.

Die Entscheidungen wurden in der letzten Sitzung des Umweltausschusses mehrheitlich beschlossen.

Quelle: Raubling – zur Originalmeldung

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