Rastatt stellt neue Legal-Wall in Steinmauerner Straße bereit
In der Steinmauerner Straße in Rastatt (Baden-Württemberg) gibt es ab sofort eine neue Fläche für Graffitikünstler. Die Stadt stellt dafür ein Gebäude des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Verfügung. Das Bauwerk beherbergt die Schalttechnik für das Regenüberlaufbecken beim Park „Spielplatz am Gedenkstein“.
Insgesamt drei Seiten des Gebäudes dürfen nun kreativ gestaltet werden. Ein Hinweisschild markiert die neue Legal-Wall deutlich. Nur die Wand mit der Tür soll sauber bleiben und darf nicht besprüht werden. Damit gibt es in der Stadt inzwischen fünf solcher Orte, an denen Graffiti erlaubt sind.
Die Stadt möchte mit der Aktion einen Treffpunkt für Jugendliche schaffen, an dem man sich begegnet und gemeinsam Kunst erschafft. Jonathan Schuhmacher von der Stadtentwässerung und Miguel Rodriguez aus der Jugendförderung hoffen, dass dort bald beeindruckende Werke entstehen.
Doch das Sprühen ist an klare Regeln geknüpft. Nur die freigegebenen Flächen dürfen genutzt werden. Wer außerhalb dieser Zonen sprüht, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Auch auf den legalen Wänden sind Beleidigungen, Hetze, obszöne Inhalte oder politische Aussagen verboten. Zudem dürfen bestehende Bilder nicht einfach übermalt oder verunstaltet werden.
Die Künstler müssen auch auf ihre Umgebung achten. Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht behindert werden. Leere Spraydosen und Müll müssen wieder mitgenommen und richtig entsorgt werden. Die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendförderung kontrollieren die Flächen regelmäßig. Wer Verstöße oder Dreck bemerkt, kann dies über den Mängelmelder der Stadt melden.
Quelle: Rastatt – zur Originalmeldung