Plochingen: Grundbesitzer müssen Änderungen beim Finanzamt melden
Besitzer von Grundstücken, Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Plochingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) müssen aufpassen. Wenn sich am Grundbesitz etwas ändert, ist eine sogenannte Grundsteueränderungsanzeige nötig. Wichtig ist dabei: Das Finanzamt schickt keine Erinnerung. Man muss die Änderung von sich aus melden.
Eine Meldung ist immer dann nötig, wenn sich der Grundsteuerwert ändert. Das passiert zum Beispiel, wenn man ein Stück Land dazukauft oder einen Teil verkauft. Auch wenn sich die Art des Besitzes ändert, muss das Finanzamt informiert werden. Ein Beispiel hierfür ist ein landwirtschaftliches Grundstück, das zu Bauland wird. Ebenfalls meldepflichtig ist es, wenn ein Haus mit mehreren Wohnungen in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wird oder mehrere Grundstücke zu einem großen Stück zusammengelegt werden.
Auch bei der Nutzung gibt es Regeln. Wenn ein Gebäude nicht mehr hauptsächlich zum Wohnen genutzt wird, fallen eventuelle Ermäßigungen weg. Und wenn ein Grundstück, das bisher steuerfrei war, nun anders genutzt wird – etwa wenn die Kirche ein Grundstück an eine Firma verkauft –, muss dies gemeldet werden.
Es gibt aber auch Dinge, die man nicht melden muss. Wer ein Haus baut, ein Gebäude abreißt oder Umbauten vornimmt, braucht keine Anzeige abzugeben. Das gilt auch für einen einfachen Eigentümerwechsel oder Änderungen bei den Bodenrichtwerten.
Wer Änderungen im Jahr 2025 hatte und diese noch nicht gemeldet hat, sollte das sofort nachholen. Die Meldung muss digital über das Portal „Mein ELSTER“ erfolgen. Wer dort bereits seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, kann die Daten einfach übernehmen und anpassen.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de oder direkt beim Finanzamt.
Quelle: Plochingen – zur Originalmeldung