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Pfedelbach: Geld für Dorfentwicklung und Bauprojekte

Copyright und Urheber siehe Pfedelbach

Wer in Pfedelbach ein Haus modernisieren, einen Laden eröffnen oder ein Unternehmen erweitern will, kann vom Land Geld bekommen. Die Gemeinde sammelt jetzt die Anträge.

Das Land Baden-Württemberg startet das Jahresprogramm 2027 für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Dabei geht es vor allem darum, die Ortskerne in Gemeinden wie Pfedelbach (Hohenlohekreis, Baden-Württemberg) lebendig zu halten. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat will Projekte unterstützen, die das Wohnen und Arbeiten im Dorf attraktiver machen und gleichzeitig das Klima schützen.

Besonders gefördert wird, wer alte Gebäude nutzt und saniert. Wer komplett neu bauen will, muss auf nachwachsende Rohstoffe wie Holz setzen, damit die Förderung greift. Geld gibt es in drei Bereichen: Erstens für die Grundversorgung. Das bedeutet, dass zum Beispiel Dorfläden, Metzger, Bäcker oder Arztpraxen bis zu 30 Prozent der Kosten zurückbekommen. Zweitens geht es um das Wohnen. Wer seine Wohnung modernisiert oder ein Gebäude umnutzt, kann bis zu 60.000 Euro erhalten. Der Neubau von Einfamilienhäusern wird jedoch nicht bezahlt. Drittens werden kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern unterstützt, wenn sie Arbeitsplätze sichern oder ihre Gebäude verbessern. Hier liegt der Fördersatz bei bis zu 15 Prozent.

Ein wichtiger Punkt ist der Bonus für Umweltfreundlichkeit: Wer beim Bauen auf Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe setzt, bekommt einen Zuschlag von 5 Prozent auf die Förderung.

Interessenten müssen schnell handeln. Da nur die Gemeinde selbst die Anträge beim Land stellen kann, müssen alle privaten Unterlagen bis spätestens 15. August 2026 im Rathaus vorliegen. Wichtig ist dabei: Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben, wenn das Ministerium im Frühjahr 2027 über die Gelder entscheidet. Wer Unterstützung braucht oder Fragen hat, kann das Bauamt unter der Telefonnummer 07941 6081-31 erreichen oder eine E-Mail schreiben.

Weitere Details zu den Voraussetzungen und zur Höhe der Gelder stehen auf den Internetseiten des Ministeriums oder des Regierungspräsidiums.

Quelle: Pfedelbach – zur Originalmeldung

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