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Paderborn-Sande: Boote auf der Lippe bei Niedrigwasser verboten

Ab dem 21. August dürfen Kanus und Kajaks einen bestimmten Abschnitt der Lippe nicht mehr befahren, wenn das Wasser zu niedrig steht.

Wer gerne mit dem Boot auf der Lippe unterwegs ist, muss bei Paderborn-Sande (Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen) ab Freitag, dem 21. August 2026, aufpassen. Auf dem renaturierten Stück unterhalb des Lippesees ist das Befahren mit Booten, Kanus und Kajaks bei Niedrigwasser verboten. Betroffen ist ein etwa 1,2 Kilometer langer Abschnitt im Oberlauf.

Der Grund für das Verbot ist der Schutz der Natur. Pflanzen und Tiere in diesem Bereich sind sehr empfindlich. Wenn das Wasser zu niedrig ist, ist das Boot oft so nah am Boden, dass die Natur beschädigt wird. An manchen Stellen ist das Wasser dann nur maximal 30 Zentimeter tief. So kann man kaum durchfahren, ohne mit dem Boot auf den Grund aufzusetzen.

Ob das Verbot gerade gilt, entscheidet der Pegel Bentfeld. Sinkt der Tagesmittelwert des Vortags unter 90 Zentimeter, dürfen die Boote nicht mehr auf den Fluss. Die aktuellen Werte kann man im Internet unter www.land.nrw.de einsehen.

Wer trotzdem aufs Wasser will, muss sich registrieren. Vereine und kommerzielle Anbieter können das gesammelt machen. Privatleute können sich über ein Online-Formular auf der Seite der Bezirksregierung Detmold anmelden, auch kurzfristig direkt vor Ort. Das Betreten des Geländes in den Sanden ist sowieso verboten.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die neue Regelung gilt erst einmal bis zum 31. Dezember 2031. Sobald das Wasser wieder dauerhaft höher steht, dürfen die Paddler aber wieder wie gewohnt losfahren. Weitere Infos gibt es unter www.wilde-lippe.de.

Quelle: Kreis Paderborn – zur Originalmeldung

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