Paderborn: Mehrere Unfälle und Zimmerbrand im Feierabendverkehr
Am Donnerstagnachmittag, dem 20. August 2026, war in Paderborn (Nordrhein-Westfalen) viel los. Schon um 16:13 Uhr gab es den ersten Vorfall. Auf der Barkhauser Straße, kurz vor dem Kreisverkehr Oberes Feld, krachten drei Autos stadtauswärts aufeinander. Es war gerade Feierabendverkehr, als es zum Auffahrunfall kam.
Insgesamt vier Menschen saßen in den Wagen. Die Retter versorgten sie vor Ort, doch eine Person war verletzt und musste in ein Krankenhaus in Paderborn gebracht werden. Die Feuerwehr sicherte die Unfallstelle, kümmerte sich um die Autobatterien und streute ausgelaufene Flüssigkeiten ab. Die Polizei sperrte die Barkhauser Straße für die gesamte Zeit des Einsatzes komplett. Nach etwa 45 Minuten konnten die Einsatzkräfte die Stelle verlassen.
Nur kurze Zeit später, gegen 17:20 Uhr, brannte es am Tegelweg. In einer Wohnung im ersten Stock hatte sich dicker Rauch angesammelt. Die Bewohner hatten das Haus aber schon verlassen, bevor die Feuerwehr eintraf. Ein Trupp mit Atemschutz und Strahlrohr ging in die Wohnung. Dort fanden sie die Ursache: Auf dem Herd war Essen angebrannt. Die Feuerwehr brachte die verbrannten Reste nach draußen und lüftete die Räume. Verletzt wurde niemand. Die Wohnung wurde danach an die Immobilienleitung übergeben.
Noch während die Retter am Tegelweg waren, kam um 17:38 Uhr der nächste Notruf. Wieder im Feierabendverkehr gab es einen Unfall auf der Münsterstraße, direkt an der Autobahnauffahrt zur A33. Hier waren zwei Autos in einen Auffahrunfall verwickelt. In einem Wagen saß eine Person, im anderen eine fünfköpfige Familie.
Die sechs Insassen wurden von den Rettungskräften untersucht. Drei von ihnen waren verletzt und kamen in Paderborner Krankenhäuser. Auch hier sicherte die Feuerwehr den Brandschutz und beseitigte ausgelaufene Betriebsstoffe. Die Polizei sperrte die Münsterstraße zeitweise vollständig. Nach etwa 35 Minuten war der Einsatz beendet.
Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an. Ob und inwieweit sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.