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Ostrachtal: Bekanntmachungen künftig vor allem im Internet

Der Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal ändert die Regeln für seine öffentlichen Mitteilungen. Ab Oktober läuft vieles digital ab.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal (Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg) hat am 30. Juli 2026 eine Änderung der Satzung beschlossen. Es geht dabei darum, wie der Verband Informationen an die Öffentlichkeit gibt.

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten neue Regeln für die öffentlichen Bekanntmachungen. Diese werden dann grundsätzlich im Internet veröffentlicht. Die Bürger finden die Informationen auf der Startseite unter www.ostrach.de/startseite in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“. Als offizieller Tag der Bekanntmachung zählt der Tag, an dem die Info online gestellt wird.

Wer keinen Computer oder kein Smartphone hat, kann die Texte trotzdem einsehen. Die Wortlaute liegen beim Sitz des Verbandes in der Hauptstraße 19 in Ostrach aus. Dort kann jeder während der Öffnungszeiten kostenlos vorbeischauen. Wer die Texte als Ausdruck möchte oder sie sich per Post schicken lassen will, muss die Kosten dafür übernehmen.

Die Änderung basiert auf dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und der Verbandssatzung vom 16. Juli 2024. Formale Fehler bei der Entstehung dieser Satzung können innerhalb eines Jahres schriftlich oder elektronisch gemeldet werden, sofern es sich nicht um Verstöße gegen die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung handelt.

Quelle: Wilhelmsdorf – zur Originalmeldung

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