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Osnabrück: Großeinsatz im Bahnhof wegen Spielzeugwaffe

Die Bundespolizei stürmte am Mittwochabend einen Zug nach Münster. Ein 26-Jähriger hatte eine Waffe dabei, doch die große Gefahr war nur ein Irrtum.

Am frühen Mittwochabend herrschte im Hauptbahnhof Osnabrück (Niedersachsen) kurzzeitig große Unruhe. Gegen 17:35 Uhr erhielten die Beamten der Bundespolizei einen Hinweis: Ein Mann soll eine Waffe auf dem Bahnsteig von Gleis 1 durchgeladen und dann in den Zug nach Münster gestiegen sein.

Die Polizei musste von einer ernsthaften Bedrohung ausgehen. Deshalb stoppten die Beamten die Abfahrt des Zuges sofort. Mit Maschinenpistolen und Schutzausrüstung stürmten die Einsatzkräfte den Wagen, in dem rund 200 Reisende saßen. Kurz darauf fanden sie den beschriebenen Mann.

Doch als die Polizisten den Mann kontrollierten, stellte sich die Situation als harmlos heraus. Der 26-jährige Ukrainer hatte zwar eine Waffe dabei, aber es war nur eine Softair-Waffe, die wie ein Sturmgewehr aussieht. Die Waffe und vier Magazine befanden sich in einer Transporttasche, die mit einem Schloss gesichert war. Der Mann hatte das Spielzeug weder auf dem Bahnsteig noch im Zug herausgeholt.

Auch der ursprüngliche Hinweis, dass der Mann die Waffe geladen hätte, war falsch. Offenbar wurde die Beobachtung über eine dritte Person falsch an die Polizei weitergegeben. Der 26-Jährige blieb während des gesamten Einsatzes ruhig und kooperativ. Er wollte die Softair-Waffe wohl nur von einem Ort zum anderen transportieren.

Trotzdem gibt es nun Ärger für den Mann. Die erforderlichen Kennzeichen an der Softair-Waffe waren unkenntlich gemacht worden. Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Beamten nahmen die Waffe mit.

Die Bundespolizei betont, dass täuschend echte Nachbildungen von Waffen an belebten Orten zu solchen massiven Einsätzen führen. In einer unklaren Lage können die Beamten nicht wissen, ob es sich um ein Spielzeug oder eine echte Schusswaffe handelt.

Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim – zur Originalmeldung

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