Oldenburg: Wilde Jagd auf Mercedes-Fahrer
Alles begann gegen 3:30 Uhr in Oldenburg (Niedersachsen). Eine Polizeistreife bemerkte auf der Cloppenburger Straße einen dunklen Mercedes. Die Beamten wollten den Wagen kontrollieren, wendeten und gaben dem Fahrer das Signal, anzuhalten. Doch der Mann ignorierte die Polizei und raste stattdessen auf die Autobahn.
Dort gab der Fahrer ordentlich Gas. Trotz Blaulicht und Martinshorn fuhr er einfach weiter. An der Ausfahrt Oldenburg-Donnerschwee verließ er die Autobahn und flüchtete weiter in Richtung Wahnbek. Dabei fuhr er völlig rücksichtslos: Er missachtete Vorfahrtsregeln, raste über die Tempolimits und fuhr zeitweise sogar auf der Gegenspur. Um niemanden zu gefährden, hielten die Streifenwagen bei der Verfolgung bewusst Abstand. Zwischendurch schaltete der Fahrer sogar das Licht aus, um im Dunkeln zu verschwinden.
In Wahnbek jagte der Mercedes durch verschiedene Nebenstraßen. Bei diesem Manöver touchierte er einen Streifenwagen und beschädigte ihn leicht. Schließlich landete der Fahrer in einem Wendehammer in der Straße Am Nordkreuz. Dort sprang er aus dem Wagen und rannte zu Fuß Richtung Autobahn weg.
Die Polizei befürchtete, dass der Mann bei der Flucht verletzt sein könnte. Da er zudem in der Nähe der Autobahn verschwand, wurde eine Warnung über den Verkehrsfunk rausgegeben. Sogar ein Hubschrauber suchte das Gelände ab, doch der Fahrer war spurlos verschwunden.
Die Beamten nahmen den zurückgelassenen Mercedes mit und suchten ihn nach Spuren ab. So kamen sie auf die Spur eines 36-Jährigen aus dem Ammerland. Am nächsten Morgen durchsuchten die Polizisten auf Anordnung des Amtsgerichts die Wohnung des Mannes. Dort fanden sie ihn schließlich. Da er vermutlich unter dem Einfluss von Drogen stand, wurde er zur Blutprobe gebracht.
Jetzt ermittelt die Polizei gegen den Mann. Es geht unter anderem um ein nicht erlaubtes Autorennen, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Unfallflucht. Die Polizei sucht nun noch Zeugen, die den dunklen Mercedes gesehen haben oder selbst durch die Fahrweise gefährdet wurden.
Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland – zur Originalmeldung