Oldenburg: Gewalt und Belästigungen beim Stadtfest
In der Innenstadt von Oldenburg (Niedersachsen) feierten Tausende Menschen das 50. Stadtfest. Während die meisten Besucher friedlich waren, mussten die Polizisten an mehreren Stellen eingreifen. Besonders heftig wurde es gegen Mitternacht. Ein 24-Jähriger hatte sich erst mit einer unbekannten Person gestritten. Als diese Person weg war, warf der Mann eine Glasflasche in eine Gruppe von Menschen. Eine 19-Jährige wurde von der Flasche getroffen und verletzt. Sie musste medizinisch versorgt werden. Der Mann wurde vom Festplatz verwiesen.
Schon früher am Abend, gegen 23:20 Uhr, gab es in der Langen Straße einen Übergriff. Ein 23-Jähriger griff eine Frau am Gesäß an. Ein 16-jähriger Junge sah das und sprach den Mann darauf an. Daraufhin schlug der 23-Jährige den Jugendlichen und eine 15-jährige Zeugin. Die Polizei schickte den Mann vom Fest und leitete Ermittlungen wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung ein.
Auch auf dem Waffenplatz blieb es unruhig. Kurz vor Mitternacht geriet ein 37-Jähriger mit mehreren Leuten in Streit, der in einer Schlägerei endete. Wenig später passierte dort ein weiterer Vorfall: Ein 30-Jähriger küsste eine 18-Jährige ohne deren Zustimmung auf den Mund. Die Frau machte schnell ein Foto von dem Mann. So konnte die Polizei ihn später finden. Auch er wurde vom Fest verwiesen.
Kurz nach Mitternacht, gegen 00:20 Uhr, prügelten sich ein 30- und ein 23-Jähriger vor der Lambertikirche. Beide mussten das Fest verlassen. Gegen 1 Uhr kam es am Lappan zu einem weiteren Streit zwischen einem 28- und einem 20-Jährigen. Die Polizei leitete auch hier Ermittlungen ein.
Besonders dreist war ein 29-Jähriger. Er griff einen Polizisten an, während dieser gerade einen anderen Vorfall aufnahm. Die Beamten mussten den Mann fixieren, um ihn unter Kontrolle zu bringen. Nun wird gegen ihn wegen eines Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Insgesamt sprach die Polizei 16 Platzverweise aus. Bei Kontrollen fanden die Beamten zudem mehrere Jugendliche, die betrunken waren. Diese wurden meist an ihre Eltern übergeben.
Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland – zur Originalmeldung