Ötigheim: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten
In Ötigheim (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es derzeit verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen. Die entsprechende Verordnung ist am 8. Juli 2026 in Kraft getreten und gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Das Verbot ist strikt: Es spielt keine Rolle, ob man eine große Pumpe mit Schläuchen benutzt oder einfach nur eine Gießkanne oder einen Eimer füllt. Die Regel gilt für alle, egal ob Privatpersonen, Landwirte oder Gärtner. Nur der Rhein und Baggerseen, an denen noch aktiv Kies abgebaut wird, sind von dem Verbot ausgenommen. Auch Tiere dürfen weiterhin direkt am Ufer trinken.
Grund für die Maßnahme sind die niedrigen Wasserstände und die Hitze. Wenn zu wenig Wasser in den Bächen ist, erwärmt es sich schneller. Das schadet den Fischen und Pflanzen und stört die natürliche Reinigung des Wassers.
Die Gemeinde betont jedoch, dass die Trinkwasserversorgung über die Leitungen derzeit nicht gefährdet ist. Man darf also weiterhin normal Wasser aus dem Hahn nutzen, wird aber gebeten, sparsam damit umzugehen. Auch die Grundwasserstände sinken langsam, weshalb ein bewusster Verbrauch wichtig ist.
Wer im Garten Wasser sparen will, sollte Pflanzen am besten früh morgens oder abends gießen und direkt an die Wurzeln zielen. Regenwasser-Tanks und Mulchen helfen ebenfalls, die Feuchtigkeit im Boden zu halten. Zudem wird empfohlen, auf Pflanzen zu setzen, die mit Trockenheit besser zurechtkommen.
Die vollständige Verordnung kann beim Landratsamt Rastatt eingesehen werden.
Quelle: Ötigheim – zur Originalmeldung