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Odenwaldkreis verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Seen

Informationsgrafik der Gemeinde Reichelsheim. Text links auf rotem Grund: Allgemeinverfügung des Odenwaldkreises verbietet Wasserentnahme aus Gewässern. Darunter das Logo von Reichelsheim und Social-Media-Kontakte. Rechts im Bild ein kleiner, von grünem Gras und Gebüsch gesäumter Bachlauf im Sonnenlicht. Copyright und Urheber siehe Reichelsheim

Wegen der anhaltenden Trockenheit dürfen im gesamten Kreisgebiet ab dem 18. Juli kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden. Das Verbot gilt bis Ende August.

Es ist zu trocken im Odenwaldkreis (Hessen). Die Pegelstände in den Bächen, Flüssen und Seen sind so niedrig, dass die Behörden jetzt eingreifen. Die Untere Wasserbehörde hat deshalb eine offizielle Anordnung erlassen: Ab Samstag, dem 18. Juli 2026, ist es verboten, Wasser aus den Gewässern zu entnehmen. Diese Regelung bleibt vorerst bis einschließlich Montag, dem 31. August 2026, in Kraft.

Das Verbot gilt für alle Menschen im Kreisgebiet. Das betrifft auch die Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke direkt an einem Bach oder See liegen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Vieh darf weiterhin getränkt werden. Außerdem ist es erlaubt, Wasser mit Handgefäßen, wie zum Beispiel Gießkannen, zu schöpfen.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Behörden stufen Verstöße als Ordnungswidrigkeit ein. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß empfindliche Bußgelder gezahlt werden müssen.

Die Gemeinde Reichelsheim (Odenwaldkreis) bittet alle Einwohner, die Maßnahme zu beachten, um die Umwelt zu schützen. Wer den genauen Wortlaut der Anordnung lesen möchte, kann diesen auf der Homepage des Odenwaldkreises unter www.odenwaldkreis.de finden. Am schnellsten geht es dort über das Suchfeld mit dem Begriff „Allgemeinverfügung“.

Ob das Verbot über den 31. August hinaus verlängert wird, hängt von der weiteren Wetterentwicklung ab.

Quelle: Reichelsheim – zur Originalmeldung

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