Obertraubling: Diese Maschinen sind im Garten verboten
In Obertraubling (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es klare Regeln, wann man im Freien lärmende Maschinen benutzen darf. Das gilt vor allem für reine, allgemeine und besondere Wohngebiete. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb solcher Geräte den ganzen Tag über verboten.
Auch an normalen Werktagen gibt es feste Zeiten. Zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens dürfen keine lärmenden Maschinen laufen.
Besonders streng ist es bei bestimmten Geräten. Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler sind in mehreren Zeitfenstern tabu. Sie dürfen weder von 7 Uhr bis 9 Uhr, noch von 13 Uhr bis 15 Uhr oder von 17 Uhr bis 20 Uhr benutzt werden.
Wer genau wissen will, was erlaubt ist, kann sich an die Gemeindeverwaltung wenden. Dort hilft Alexandra Gottschalk aus dem Bürgerbüro unter der Telefonnummer 09401/9601-30 weiter. Alternativ gibt es die Informationen auch im Internet.