Oberharz am Brocken: Wasserentnahme aus Gewässern untersagt
In Oberharz am Brocken (Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt) gibt es eine neue amtliche Anordnung. Der Landkreis hat die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern untersagt. Das bedeutet, dass man kein Wasser aus Bächen oder Teichen entnehmen darf.
Auch die Entnahme aus dem Grundwasser ist teilweise verboten. Diese Regelung ist bereits in Kraft und bleibt bis zum 30. September 2026 gültig. Die Behörden behalten sich jedoch vor, die Verfügung vorzeitig wieder aufzuheben, falls sich die Lage ändert.
Wer genau betroffen ist und welche Ausnahmen es gibt, kann in der veröffentlichten Allgemeinverfügung des Landkreises nachlesen. Die Details dazu sind in den offiziellen Bekanntmachungen der Stadt und des Landkreises einsehbar.