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Oberaula: Wasserentnahme aus Fulda und Eder verboten

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Wegen der extremen Trockenheit darf im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort kein Wasser mehr aus den Flüssen entnommen werden. Wer trotzdem pumpt, riskiert ein hohes Bußgeld.

Es regnet zu wenig und die Pegel sinken weiter. Deshalb weitet der Schwalm-Eder-Kreis (Hessen) das bestehende Verbot für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern aus. Ab sofort gilt dies auch für die Eder sowie für die Fulda, und zwar im Bereich unterhalb der Einmündung der Eder innerhalb des Kreises.

Der Grund für die Entscheidung ist die Lage an der Edertalsperre. Dort werden derzeit viel zu geringe Mengen Wasser abgegeben. In der Folge ist der Wasserstand der Eder inzwischen unter die sogenannte Niedrigwasserschwelle gefallen.

Die Behörden wollen damit die Natur schützen. Wenn zu viel Wasser entnommen wird, leiden die Tiere und Pflanzen in den Flüssen. Zudem muss eine Mindestmenge an Wasser im Fluss bleiben, damit das Gewässer nicht völlig austrocknet.

Es gibt nur eine kleine Ausnahme: Wer sich unterwegs kurz erfrischen will, darf Wasser mit kleinen Gefäßen wie einem Becher oder einer Trinkflasche schöpfen. Alles andere ist streng verboten.

Die untere Wasserbehörde kontrolliert nun, ob sich alle an die Regeln halten. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer harten Strafe rechnen. Die Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen.

Die vollständige Verfügung kann auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de eingesehen werden. Wie lange das Verbot gilt, steht noch nicht fest; es bleibt bis auf Weiteres in Kraft.

Quelle: Oberaula – zur Originalmeldung

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