Ober-Mörlen passt Bauregeln in der Usagasse an
In Ober-Mörlen (Wetteraukreis, Hessen) gibt es neue Regeln für die Bebauung in der Usagasse. Die Gemeindevertretung hat bereits am 9. März 2026 eine sogenannte Abrundungssatzung für den Bereich der Hausnummer 6 beschlossen. Diese Regelung ist nun offiziell in Kraft getreten.
Das Ziel der Gemeinde ist es, den Ortsteil an dieser Stelle sinnvoll abzurunden. Dafür werden einzelne Flächen, die eigentlich zum Außenbereich gehören, in den bebauten Bereich einbezogen. So soll sichergestellt werden, dass sich der Ort städtebaulich geordnet entwickelt und nicht unkontrolliert in die Fläche wächst.
Wer genau wissen möchte, welche Grundstücke betroffen sind, kann den Lageplan einsehen. Dieser ist fester Bestandteil der Satzung. Die vollständigen Unterlagen inklusive der Begründung liegen bei der Gemeindeverwaltung in der Frankfurter Straße 31 aus. Die Dokumente können während der normalen Dienststunden von jedem eingesehen werden. Auf Wunsch gibt die Verwaltung dort auch Auskunft zum Inhalt.
Für Betroffene gibt es rechtliche Fristen. Wer gegen die Vorschriften vorgehen will oder Entschädigungsansprüche hat, muss dies schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend machen. Bestimmte Einwände müssen innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung eingereicht werden, sonst verfallen sie.