Nußdorf am Inn: Daxenfeuer wegen Waldbrandgefahr verboten
In Nußdorf am Inn (Landkreis Rosenheim, Bayern) ist Vorsicht geboten. Laut dem Deutschen Wetterdienst besteht im gesamten Landkreis meist die Gefahrenstufe 4. Das bedeutet, dass die Wälder extrem trocken sind und sehr schnell Feuer fangen können.
Das Landratsamt Rosenheim hat deshalb klare Regeln aufgestellt: Das Anzünden von Daxenfeuern ist ab sofort verboten. Dieses Verbot gilt so lange, bis die amtliche Gefahrenstufe wieder gesenkt wird. Zudem dürfen in den Wäldern generell keine offenen Feuer gemacht werden.
Die Bewohner und Besucher der Region werden gebeten, auf die Warnungen zu achten und keine Brandquellen zu riskieren, um größere Waldbrände zu verhindern.
Weitere Informationen zur aktuellen Gefahrenstufe gibt es beim Landratsamt oder über die Waldbrandindexkarte des Wetterdienstes.